Fenster
schließen
Allgemeine Bedingungen (AGB)
Vorab eine Empfehlung aus der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen
Reisebüro- und Reiseveranstalter Verbandes (DRV): "Der Reisende
sollte sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz, so wie andere
Prophylaxe-Maßnahmen informieren. Holen Sie gegebenfalls ärztlichen
Rat ein. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
bei Reise medizinisch erfahrenen Ärzten und eben solchen Informationsdiensten,
bei Tropenmedizinern oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird hingewiesen."
Für die Vermittlung von Reisen durch das
Reisebüro Ambientereisen - Reisen International, Ulrich Gargulla
im Folgenden Reisebüro genannt, gelten die folgenden Bedingungen.
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und dem
Reisebüro. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß
§ 675 BGB vereinbart.
Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere
Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, etc.) ist das Reisebüro ausschließlich
als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung
des jeweiligen Leistungsträgers.
Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen
Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen
der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch
zur Verfügung gestellt werden.
Abschluß des Vermittlungsvertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro
den Abschluß eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über
elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung
durch das Reisebüro beim jeweiligen Leistungsträger zustande.
Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der
Anmelder dem Reisebüro ein verbindliches Angebot auf Abschluß
eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages.
Das Reisebüro behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden
der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung an den Kunden erklärt.
Enthält die Reiseanmeldung des Reisebüro für den Reisenden
unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt,
innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme
zu erklären, weche von Reisebüro bestätigt werden muß.
Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.
Bezahlung und Lieferung:
Soweit in den Allg. Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers
nicht anders geregelt, gelten folgende Bestimmungen:
1. Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung i.H.v. 20% des Reisepreises
gefordert werden, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.
2.Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
3. Bei kurzfristigen Buchungen wird die Gesamtzahlung sofort fällig,
bzw. der Reisepreis komplett am Flughafen bezahlt. Das Reisebüro
akzeptiert dann nur:
- Barzahlung in den Geschäftsräumen oder
- Bareinzahlung zu Gunsten des dem Anmeldenden mitgeteilten Kontos des
Reisebüros unter Zusendung der Bareinzahlungskopie mit vollständig
lesbarem Bankregistrierstempel oder
- telegrafische Banküberweisung/Postanweisung oder
- Zahlung mit bankbestätigtem Scheck.
4. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann
das Reisebüro die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig
stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen
unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit durch die
Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters nicht anders geregelt.
5. Das Reisebüro behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme
zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür
kann eine einmalige Gebühr bis zu EUR 25 zuzüglich zu den von
den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.
6. Das Reisebüro erfüllt seine Vermittlungsleistung grundsätzlich
mit der Bereitstellung der gebuchten und bezahlten Reisedokumente in den
Geschäftsräumen des Reisebüro. Werden die Dokumente von
dem Reisebüro an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt
der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn das Reisebüro
die Kosten der Versendung selbst trägt.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Soweit in den Allg. Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters nicht
anders geregelt, gelten folgende Bestimmungen:
A. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag
zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden wird empfohlen den
Rücktritt schriftlich bei dem Reisebüro einzureichen.
Das Reisebüro ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen
Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger
bei dem Reisebüro vereinnahmten Stornogebühren von dem Anmelder
ersetzt zu verlangen.
Zusätzlich berechnet das Reisebüro für
den ihm entstehenden Aufwand pro Person bei:
1) Vermittlung von Linienflügen
1.1) Vermittlung zu Sondertarifen: nach Flugscheinausstellung: EUR 75
1.2) Vermittlung von veröffentlichten Tarifen ( IATA - Tickets )
: EUR 25
1.3) Vermittlung von Charterflügen: EUR 25
2. anderen Leistungen
2.1) Hotels - bis 1 Tag vor Reiseantritt: EUR 25 pro Person
2.2) Mietwagen - EUR 25 pro gebuchten Mietwagen
2.3) Kreuzfahrten - bis 60 Tage vor Reiseantritt: 5% des Reisepreises,
mindestens EUR 50 pro Person - bis 7 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises,
mindestens EUR 50 pro Person
2.4) alle anderen Buchungen: EUR 25 pro Reservierung/Buchung.
B. Umbuchungen
Das Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle des Reisebüros
bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich
einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen.
C. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren
wird der Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend
angeraten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden/Reisenden
vorbehalten. Dem Reisebüro bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
Haftung für gebuchte Reiseleistungen und den Inhalt der Internetseiten:
Angaben über vermittelte Beförderungen oder
vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den
Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber,
sie stellen keine eigene Zusicherung vom Reisebüro Reiselust gegenüber
dem Reiseteilnehmer dar.
Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für
die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern
lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung
und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen
des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
a) Das Reisebüro haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine
ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten
eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem
jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit
dem Reisebüro bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung
des Reisebüros für die von den jeweiligen Leistungsträgern
zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden
und dem Leistungsträger ist das Reisebüro ausschließlich
als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung
des Leistungsträgers. Das Reisebüro haftet nicht für leichte
Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller
Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
b) Das Reisebüro haftet nicht für die Richtigkeit der Seiteninhalte
von Fremdanbietern, insbesondere der Flugbuchungsmaschine und dem Kurzfristtool.
Von jeglicher Haftung ausgeschlossen ist der Informationsgehalt der Informationsseiten
und der Links zu den diversen Anbietern. Das Reisebüro haftet nicht
für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich
begangene unerlaubte Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen, die sich
nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen.
Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung
am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung des Reisebüros bleibt ausgeschlossen
im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch
höhere Gewalt und sonstige, von dem Reisebüro nicht zu vertretende
Umstände. Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die
gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, das Reisebüro aber
in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu
erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht
wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann
der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn: a) trotz vorliegender Mängel
die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder b) die Leistung aus
Gründen, die weder das Reisebüro, noch der mit der Erbringung
der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbracht werden kann. Der Reisende kann durch
schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn
erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen
die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben,
so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet
dem Reisebüro dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn
nicht gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch
auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung
liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die das Reisebüro zu vertreten
hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt. Der Anspruch
auf Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlußfrist
von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei dem
Reisebüro geltend zu machen.
Paß-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung
der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften,
Paß- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Das Reisebüro
ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in
der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt
der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen
übernimmt das Reisebüro nicht. Das Reisebüro empfiehlt
dringend den Abschluß einer Auslandskranken- und Rückholversicherung,
sowie den Abschluß einer Reiseabbruchversicherung.
Das Reisebüro haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Anmeldende/Reisende das Reisebüro mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, daß das Reisebüro die Verzögerung zu
vertreten hat.
Datenschutz
Die Sicherheit und der Schutz der Daten der Reisenden
ist uns ein besonderes Anliegen. Das Reisebüro verpflichtet sich,
die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG),
zu beachten.
Das Reisebüro weist jedoch ausdrücklich darauf
hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen
Netzen wie dem Internet nach dem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
Daten trägt insofern der Reisende deshalb selbst Sorge.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden
personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
Das Reisebüro verpflichtet sich, die erhobenen, verarbeiteten und
gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung
von unter Mitwirkung des Reisebüros zustande gekommenen Verträge
zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern
hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung
besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich
ist, dürfen Anmelederdaten an die jeweiligen Leistungsträger
und Dritte weitergeleitet werden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit
des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Haftungsausschuß für Links:
Wir haften nicht für den Inhalt, die Richtigkeit
und Vollständigkeit der vom Reisebüro abgehenden Verzweigungen
( Links ) zu anderen Dienstleistungen.
Gerichtsstand:
Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur
an dessen Sitz (Göttingen) verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers
gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach
Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
Ambientereisen
Reisen International
Ulrich Gargulla
Eisenacher Straße 14
37085 Göttingen
Tel.:0551 - 7909324
Fax:0551 - 7909347
Fenster
schließen
|